
Generalindikator Dekubitusprophylaxe
Am 16. Mai hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Einführung des neuen BQS-Leistungsbereiches "Generalindikator Dekubitusprophylaxe" beschlossen. Ziel war es, eine vergleichende Qualitätssicherung für den Bereich der Krankenpflege einzuführen. Dokumentationspflicht besteht für alle stationären Fälle ab 75 Jahren, die in dem begrenzten Erfassungszeitraum vom 1.1.-31.1. des Jahres aufgenommen werden. Die Jahresauswertung erfolgt über die GQH. Die vorliegende Tabelle stellt die wichtigsten Ergebnisse in einer Übersicht dar.
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Aktualisiert am 07.03.2008